Bei Schäden wird für Young- und Oldtimer von den Versicherungen meist auch ein Wertgutachten verlangt, um den zu versichernden Wert des Fahrzeugs zu ermitteln. Auch das erledigen wir zuverlässig und gewissenhaft für Sie – ob Sie nun Ihren bereits erworbenen Oldtimer begutachten lassen möchten oder ob Sie beabsichtigen, sich erst einen anzuschaffen oder Ihren zu verkaufen.
Unsere Leistungen im Bereich Young- und Oldtimer-Gutachten:
Amtliche Untersuchungen
Hauptuntersuchung nach §29StVZO (HU) Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
Untersuchungen nach § 41/42 BOKraft
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