Als Unternehmer ist man rechtlich verpflichtet, vor der ersten Inbetriebnahme eines Taxis, Mietwagens oder Kraftomnibusses eine außerordentliche Untersuchung nach § 42 BOKraft durchführen zu lassen. Der Untersuchungsbericht, beziehungsweise das Prüfbuch, muss bei der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden.
Nachdem das Fahrzeug als Taxi genehmigt wurde, muss es weiterhin jährlich wiederkehrend nach § 41 BOKraft untersucht werden. Hierbei wird der ordnungsgemäße Betrieb des Taxis gewähleistet.
Zu den Prüfpunkten nach § 41/42 BOKraft zählen:
Amtliche Untersuchungen
Hauptuntersuchung nach §29StVZO (HU) Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
Untersuchungen nach § 41/42 BOKraft
Schreiben Sie uns!
Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück. Felder mit * sind Pflichtfelder.