Vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur und bei Austausch eines Gerätes müssen Flüssiggasanlagen von Wohnwagen und Wohnmobilen von einem Fachmann überprüft werden. Die Prüfung wird in das Prüfbuch eingetragen, das stets bei sich zu führen ist. Zudem erfolgt alle zwei Jahre eine regelmäßige Überprüfung.
Fehler oder Mängel können schwerwiegende Verletzungen nach sich ziehen. Lassen Sie Reparaturen daher nur von einem Fachmann durchführen.
Amtliche Untersuchungen
Hauptuntersuchung nach §29StVZO (HU) Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
Untersuchungen nach § 41/42 BOKraft
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