Änderungsabnahmen

Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO («Eintragungen»)

Wenn Sie Tuningteile an Ihr Fahrzeug montiert oder Umbaumaßnahmen vorgenommen haben, müssen amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure eine ordnungsgemäße Prüfung vornehmen, um zu begutachten, ob richtig montiert und die vorgegebenen Auflagen eingehalten wurden.

abnahmen

Bei ordnungsgemäßem Einbau erhalten Sie eine positive Änderungsabnahme, die Sie mit den Fahrzeugpapieren mitführen oder durch das Straßenverkehrsamt in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen müssen.